Hier findest Du eine Beispielrechnung - Klick

Was darfst Du damit fahren?

  • Kleinkrafträder mit einem 
    Hubraum von nicht mehr als 50 cm³,
    einer Nennleistung von nicht mehr als 4 kW und einer,
    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit  von max.  45 km/h
  • dreirädrige Kleinkrafträder mit einer
    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm. Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW.
    Leermasse höchstens 270 kg
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
    Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm.
    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads.
    Leermasse höchstens 425 kg

Wann kann ich meinen Führerschein machen?

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • kein Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisklassen nötig

 

Ausbildung auch für kleine Biker
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bitte auf die Prüfungsgebühren vom TÜV achten

AM wird bei uns ganzjährig wetterabhängig ausgebildet.