Intensivausbildung:
Sobald deine Papiere von der zuständigen Behörde bearbeitet wurden und Du zur Prüfung zugelassen bist, planen wir mit Dir deine Ausbildung individuell und so kompakt wie möglich. Theoriebesuch ist zu jeder Zeit möglich – auch vor Bearbeitung der Antragspapiere durch die Führerscheinstelle.

Was darfst Du damit fahren?

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
    gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
    mit Anhänger - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

    Mit der B197 Ausbildung hast Du die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl Du die praktische Prüfung und einen großen Teil der praktischen Ausbildung mit einem Automatik- oder Elektrofahrzeug absolviert hast. Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde mit einem Schaltwagen, wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule nachgewiesen. Bei der Fahrerlaubnis der Klasse B197 handelt es sich um eine vollwertige Fahrerlaubnis. Es dürfen national und international Fahrzeuge mit und ohne Automatikgetriebe genutzt werden.

 

 

Wann kann ich meinen Führerschein machen? 

  • Mindestalter: 18 Jahre
    (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
  • Ist ein Vorbesitz erforderlich? Nein
  • Welche Klasse ist beinhaltet? L, AM, S

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bitte auf die Prüfungsgebühren vom TÜV achten