Intensivausbildung:
Sobald deine Papiere von der zuständigen Behörde bearbeitet wurden und Du zur Prüfung zugelassen bist, planen wir mit Dir deine Ausbildung individuell und so kompakt wie möglich. Theoriebesuch ist zu jeder Zeit möglich – auch vor Bearbeitung der Antragspapiere durch die Führerscheinstelle.

Was darfst Du damit fahren?

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als  3500kg,
    gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • mit Anhänger- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

 

Wann kann ich meinen Führerschein machen?

  • Mindestalter: 18 Jahre
    (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
  • kein Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisklassen nötig
  • beinhaltete Klassen: L, AM, S

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bitte auf die Prüfungsgebühren vom TÜV achten